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Monitoring der Verfahrensdauer

Der Art. 24 des gesetzesvertretenden Dekretes 14. März 2013 Nr. 33 wurde vom gesetzesvertretenden Dekret 25. Mai 2016 Nr. 97 abgeschafft.

Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 "Regelung des Verwaltungsverfahrens" enthält Bestimmungen zur Dauer der Verfahren.

(Letzte Aktualisierung: 03.11.2016)

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