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Ausschreibungen und Verträge

Zum Zwecke der Wahl der Wirtschaftsteilnehmer, bedient sich der Sanitätsbetrieb des telematischen Verzeichnisses im Sinne des Art. 27, Absatz 5 des L.G. Nr. 16/2015 in geltender Fassung. Die Interessenten werden gebeten sich ins telematische Verzeichnis des Informationssystems für öffentliche Verträge einzutragen (siehe https://www.bandi-altoadige.it/vendor/suppliers-list/resume/locale/de_DE). Für den Ankauf von pharmazeutischen Produkten werden die Wirtschaftsteilnehmer auf Grund der Arzneimitteldatenbank „Farmadati“, gewählt.

Die Seiten werden derzeit im Hinblick auf die durch den NAKP 2022 und nachfolgende Änderungen eingeführten Neuheiten aktualisiert.

Die Anpassung wird schrittweise erfolgen, so dass sich die konkreten Modalitäten und die Aktualität der Veröffentlichung allmählich entwickeln können, auch in Anbetracht der Tatsache, dass Artikel 9 bis des G.v.D. Nr. 33/2019 den öffentlichen Verwaltungen die Möglichkeit bietet, ihren Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Informationen und Dokumenten durch Rückgriff auf nationale und regionale Datenbanken nachzukommen.

Insbesondere die Nutzung von IT-Plattformen bei der Durchführung von Ausschreibungen führt zu einem Daten- und Dokumentenfluss, der den Vorteil hat, dass er jedes Vergabeverfahren zusammenfasst (ohne unnötige Duplizierung), um eine sequenzielle Darstellung jedes einzelnen Verfahrens zu erhalten, von den ersten Handlungen bis zur Ausführungsphase.

Ein Beitrag zur schrittweisen Interoperabilität, der von den öffentlichen Verwaltungen genutzten Informationssysteme ist, die Verabschiedung des neuen Vergabegesetzes, das die Ausdehnung der Digitalisierung auf den gesamten Lebenszyklus von Verträgen fördert und garantiert, von der Planung über die Anforderung der Ausschreibungsnummer (CIG) bis hin zur Ausführung und zum Abschluss des Vertrags.

Nach der Umsetzung, wird die sozusagen endgültige Sammelstelle die Nationale Datenbank für öffentliche Aufträge sein, in Bezug auf welche ANAC (mit Beschluss Nr. 261 vom 20. Juni 2023 -  Art. 23, Absatz 5 des G.v.D. Nr. 36 vom 31. März 2023) die Informationen festgelegt hat, die die Vergabestellen über die digitalen Plattformen an die Nationale Datenbank für öffentliche Aufträge übermitteln müssen, sowie die Fristen, innerhalb derer die Inhaber der Plattformen und Datenbanken, auf die in den Artikeln 22 und 23, Absatz 3 des Gesetzbuchs Bezug genommen wird, die Integration mit den Diensten gewährleisten, die das digitale Beschaffungssystem ermöglichen.

siehe:

https://dati.anticorruzione.it/superset/dashboard/appalti/ für die Suche folgende Steuernummer eingeben: 00773750211

und

https://www.bandi-altoadige.it/index/index/locale/de_DE

Technologien zur Automatisierung
Umsetzung ab 01.01.2024. Für telematische Ausschreibungen: Aktivierung der Digitalisierung aller Ausschreibungen auf https://www.bandi-altoadige.it/index/index/locale/de_DE sowie auf der institutionellen Website von SABES, wo weitere Aktivitäten angekündigt werden.

Öffentliche Investitionsprojekte
Siehe, wie von AOV angegeben:
OpenBDAP | Daten zu den öffentlichen Finanzen (mef.gov.it)

https://openbdap.rgs.mef.gov.it

und

Regis-System für die Überwachung und Berichterstattung über PNRR-Projekte:

https://www.agenziacoesione.gov.it/news_istituzionali/sistema-regis/

Vertragsabkommen gemäß GvD Nr. 502/1992

Vergaben gemäß GvD Nr. 117/2017 – Kodex des Dritten Sektors

(Letzte Aktualisierung: 04.03.2024)

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